Die zuständigen Behörden, denen
die Beaufsichtigung dieser Unternehmen obliegt, überwachen – unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und der Komplexität der Tätigkeiten d
ieser Unternehmen – eingehend die Angemessenheit der Verfahren der Unternehmen für die Kreditwürdigkeitsprüfung und sorgen dafür, dass sie sich weder mit Vertragsklauseln einverstanden erklären, die im Falle der Herabstufung der Kreditwürdigkeit durch eine externe Ratingagentur den automatischen Verkauf von Vermögenswerten zur Folge haben, noch Vorschriften zustim
...[+++]men, die sie verpflichten, eine bestimmte Ratingagentur zu beauftragen.