(5) In seiner Entschließung vom 28. April 2015 bekräftigte das Europäische Parlament, da
ss die Reaktion der Union auf die jüngsten Tragödien im Mittelmeer auf Solidarität und der gerechten Aufteilung der V
erantwortlichkeiten basieren muss und dass die Union ihre diesbezüglichen Anstrengungen gegenüber den Mitgliedstaaten verstärken
muss, die anteilig oder in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge und internationalen Schutz beantragenden Personen auf der Grundlage der Kriterien aufnehmen, an
...[+++]hand derer bestimmt wird, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zuständig ist .