V. in der Erwägung, dass das übergeordnete Ziel nach dem Zweiten Weltkrieg darin bestand, Frieden und Sicherheit zu bewahren; in der Erwägung, dass die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und der Menschenrechte in der Charta einen wesentlichen Platz einnahm; in der Erwägung, dass Umweltprobleme seit Anfang der 70er Jahre
auf der Agenda der Vereinten Nationen stehen; in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung im Brundtland-Bericht „Our Common Future“ (Unsere gemeinsame Zukunft) von 1987 als eine Entwicklung definiert wurde, die den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung trägt, ohne die Fähigkeit zukünftiger Gen
...[+++]erationen zu beeinträchtigen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen; in der Erwägung, dass entwicklungs- und umweltpolitische Strategien auf der Konferenz von Rio (UNCED) 1992 zu einer Kombination aus effektiver Reduzierung der Armut und der Förderung nachhaltiger Entwicklung weltweit zusammengeführt wurden;