Trotz der potenziellen wirtschaftlichen Vorteile, die diese Regelung beiden Seiten, außer im Fall von Schweden und Norwegen, bietet, ist sie bislang noch nicht genutzt worden. Um den nationalen Gegebenheiten gerecht zu werden, sieht die Energiee
ffizienz-Richtlinie verschiedene Flexibilitätsoptionen vor, die die Mitgliedstaaten auf ihr jährliches Einsparziel von 1,5 % anwenden können, so u. a. eine schrittweise Einführung der Zielvorgabe von 1,5 %, die Ausklammerung der EU-EHS-Branchen, die Anrechnung von Energieeinsparungen in den Sektoren Energieumwandlung und -verteilung un
...[+++]d die Anerkennung frühzeitiger Maßnahmen.