Kurz vor den südafrikanischen Wahlen vom April, zu
denen erstmals alle Teile der Bevölkerung gleichberechtigt zugelassen waren, verabschiedete der Rat der EU-Außenminister eine Reihe von Maßnahmen, zu denen auch folgendes gehörte: das Angebot, Südafrika in das System der allgemeinen Handelspräferenzen (APS) einzubeziehen, der Beschluß, die Restsanktionen gegen Südafrika aufzuheben, u
nd das Angebot, ein Rahmenabkommen zu schließen, das die solide Grundlage für einen Neuanfang in den beiderseitigen Beziehungen abzugeben verspricht (vgl.
...[+++] IP(94) 634).