Selbst wenn die Abänderung dahingehend verstanden wird, das
s sie gleichwertige Lösungen betrifft, ist die Einbeziehung der Kosten in die Definition gleichwertiger Lösungen nicht annehmbar, da der Faktor Preis erst bei der Bewertung der Angebote anhand der Vergabek
riterien zum Tragen kommt, aber keine Rolle spielt, wenn Angebote, die auf anderen Lösungen beruhen, abgelehnt werden können,
weil sie nicht den technischen Spezifikationen des ...[+++] Auftraggebers entsprechen.