Konkret bedeutet dies, dass die EG beispielsweise in der Lage sein muss, wirksam an Verhandlungen über globale Umweltübereinkommen, denen die EG später als Vertragspartei beitreten muss, sowie an der Tätigkeit der Globalen Umweltfazilität [32] teilnehmen zu können, oder das
s es ihr ermöglicht werden muss, sich wirksam an den Arbeiten der UN-Gremien zu beteiligen, die sich mit Flüchtlings- und Asylfragen fassen. Letzteres würde insbesond
ere erfordern, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, damit die EG einen erweiterten Beobach
...[+++]terstatus im UNHCR-Exekutivauschusses erhält, um einen tatsächlich wirksamen Beitrag zur Arbeit des UNHCR leisten zu können [33].