Diese Stelle hat den Auftr
ag zu ermitteln, ob eine finanzielle Unregelmäßigkeit vorliegt, für die der Beamte oder Bedienstete disziplinarrechtlich oder finanziell haftbar gemacht werden kann. Wenn sie Systemfehler feststellt, hat sie dem Anweisungsbefugten und dem Internen Prüfer Bericht zu erstatten. Für Be
trugsfälle hingegen sollte in dieser Verordnung auf die geltenden Bestimmungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie über die Bekämpfung der Korruption, an der Beamte der
...[+++]Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten beteiligt sind, verwiesen werden.