(i) Bei allen Tätigkeiten der Europäischen
Staatsanwaltschaft sollte ein hohes Schutzniveau bei den Verteidigungsrechten sichergestellt werden, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Union zu einem Raum werden könnte, in dem die Europäische Staatsanwal
tschaft im normalen Verlauf ihrer Arbeit tätig werden könnte, ohne sich der Instrumente gegenseitiger Rechtshilfe bedienen zu müssen. Insofern ist die Beachtung von EU-Mindeststandards im Bereich der Rechte eines Einzelnen in Strafverfahr
...[+++]en in allen Mitgliedstaaten ein Schlüsselelement für das ordnungsgemäße Funktionieren der Europäischen Staatsanwaltschaft.