Ziel der Richtlinie ist es, Verkehrsdelikte zu bekämpfen, die die Verkehrssicherheit in beträchtlichem Au
smaß gefährden. Sie soll es einem Mitgliedstaat, in dem ein Delikt mit
einem in
einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrz
eug begangen wurde, ermöglichen, den Halter des Fahrzeugs festzustellen und zu ermitteln, wer persönlich für das Delikt haftbar ist
, damit es geahndet werden kann. ...[+++]