In der Begründung zum Gesetzentwurf, aus dem das Gesetz vom 17. Juni 2009 entstanden ist, heisst es diesbezüglich, durch den
besagten « Entwurf soll die bisherige mangelhafte Präzision bezüglich des Anwendungsgebiets von Kapitel IV [des Gesetzes
vom 25. Juni 1992] behoben werden », und es « ist daher logisch, dass die vorgenommenen Korrekturen an demselben Datum wirksam
werden » wie das Gesetz vom 20. Juli 2007, mit dem dieses Kapitel eingefügt wurde, « nämlich am 1. Januar 2007 » (ebenda, S.
...[+++]11).