Allerdings sollte, gemäß der übliche
n Vorgehensweise in solchen Fällen der Erlass einer Entscheidung über die erste Projektphase mit einem raschen Aufbau
der entsprechenden Infrastruktur für die Kommission ausreichend sein, das anhängige Sanktionsverfahren auszusetzen, wodurch Bulgarien
die notwendige Zeit erhalten würde, eine umweltgerechte und langfristig kosteneffiziente zweite Phase des kommunalen Abfallbewirtschaftungsprojekts
...[+++] für Sofia vorzubereiten.