Was die Art der im Rahmen des Risikoteilungsinstru
ments förderfähigen Projekte betrifft, so reicht die Berichterstatterin Änderungsanträge ein, die d
arauf abzielen, den Einnahmen schaffenden Projekten und den unter die Regeln für staatliche Beihilfen fallenden Projekten, die bereits in den operationellen Programmen des betreffenden Mitgliedstaats berücksichtigt wurden, Vorrang einzuräumen, doch sollen auch andere Projekte, die zur Erreichung der Ziele des nationalen strategischen Rahmenplans des antragstellenden Mitgliedstaats und zur
...[+++] Erfüllung der strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft beitragen und einen Beitrag zur Förderung des Wachstums und des Wirtschaftsaufschwungs des betreffenden Mitgliedstaats leisten können, nicht ausgeschlossen werden.