Zudem beantworten die zentralen Meldestellen in ihrem Mitgliedstaat Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden, es sei denn, es gibt konkrete Gründe für die Annahme, dass die Bereitstellung so
lcher Informationen sich negativ auf laufende Ermittlungen oder Analysen auswirken würde, oder in Ausnahmefällen, wenn
die Weitergabe der Informationen eindeutig in einem Missverhältnis zu den legitimen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person stünde oder die Informationen für die Zwecke, zu denen sie angefordert wurden, irreleva
...[+++]nt sind.