In diesem Zusammenhang e
rinnerte der Rat an seine Schlussfolgerungen vom 16. Juli 2001, und machte gegenüber allen Ländern und Parteien der Region de
utlich, dass sie in vollem Umfang mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten müssen, insbesondere dadurch, dass jeder Beschu
ldigte, der sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhält, an den Gerichtshof überstellt wird, dass Zeugen vernommen werden können und dass zu Zeugen einsch
...[+++]lägige Archive eingesehen werden können.