Insofern es einen Unterschied gebe zwischen den Mitgliedern des akad
emischen Personals, deren Auftrag auf
einen Teilzeit
auftrag reduziert werde, weil sie
eine zwei halbe Tage überschreitende entlohnte Tätigkeit ausüben würden, und den Mitgliedern, deren
Auftrag auf
einen Teilzeit
auftrag reduziert werde, weil ihre Tätigkeit auf der durch die Flämische Regierung festgelegten Liste erwähnt werde, könne die Objekti
...[+++]vität dieses Unterschieds kaum angezweifelt werden.