Würde die Kommission Artikel 3 Absatz 4 nicht voll und ganz
anwenden, so hieße dies, dass sie ihren sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen nicht gerecht würde, und
dass sie der Industrie die Chance verweigern würde, Rechtsmittel gegen illegale, unve
rhältnismäßige oder protektionistische Maßnahmen einzulegen, die im Namen des Verbraucherschutzes einer „importierten“ Finanzdienstl
...[+++]eistung auferlegt wurden.