Als B
erichterstatter für beide Berichte möchte ich mich generell auf die Überlegungen beziehen, die in der Begründung zu dem Bericht über den genannten Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung 2792/99 enthalten sind, und insbesondere auf die rechtlichen Überlegungen, in denen in Frage gestellt wird, dass die Europäi
sche Kommission von sich aus, ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten, die Planung für einen Zeitraum von 7 Jahren ändern kann, die nach der Annahme des Struktur- und Finanzpakets, der sogen
...[+++]annten Agenda 2000, auf dem Gipfeltreffen von Berlin beschlossen wurde.