« Die grössere Verantwortung auf Seiten des
(halb)öffentlichen Sektors kann mit dem Umstand untermauert werden, dass die Gruppe von Eigentümern, die mehr als zehn Parzellen besitzen, zu 65 % aus Behörden im weiteren Sinne besteht, und mit dem verwaltungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz in Bezug auf das Domanialrecht, was beinhaltet, das (funktionale)
öffentliche Dienste grundsätzlich nur Güter besitzen können, die für ihr Aufgabenpaket dienlich sind » (Parl. Dok., Flämisches Parlament, 2008-2009, Nr. 2012/1, S. 5
...[+++]0).