Es ist aber bereits ein fest verankerter Bestandteil der Gemeinschaftspolitik, mit dem die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten koordiniert und auf die internationale Ebene ausgeweitet wer
den sollen. Um aber seine volle Wirkungskraft entfalten zu können, muß diese Politik auf eine solide wissenschaftlich-technische Grundlage zu
rückgreifen können. Darin liegt der Grund für die FTE-Maßnahmen im Umweltbereich, die letztlich zur Aufstellung von Rechtsvorschriften beitragen
sollen ...[+++].
Im einzelnen soll in drei Bereichen geforscht werden: - Natürliche Umwelt, Umweltqualität und weltweite Veränderung. Zum einen geht es darum, die grundlegenden klimatischen und ökologischen Prozesse zu verstehen; zum anderen soll bewertet werden, inwiefern die Öko- und Klimasysteme vom menschlichen Tun beeinflußt werden (Industrie, Verkehr, Tourismus, Verstädterung usw.).