Die Angabe, ein
em Lebensmittel sei kein Natrium/Kochsalz zugesetzt worden, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt
kein zugesetztes
Natrium/Kochsalz oder irgendeine andere Zutat enthält, der
Natrium/Kochsalz zugesetzt wurde, und das Produkt nicht mehr als 0,12 g Natrium oder den entsp
rechenden Gehalt an Kochsalz pro 100 g ...[+++] bzw. 100 ml enthält.“