Die Angabe, einem Lebensmittel sei kein Natrium/Kochsalz zugesetzt worden, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt kein
zugesetztes Natrium/Kochsalz oder irgendeine andere Zutat enthält, der
Natrium/Kochsalz zugesetzt wurde, und das Produkt nicht mehr als 0,12 g
Natrium oder den entsprechenden Gehalt an Kochsalz pro 100 g bzw. 100
...[+++] ml enthält.“