Mit der Jugendgarantie sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass junge Menschen unter 25 innerhalb von vier Monaten
nach Verlassen der Schule oder nach Verlust des Arbeitsplatzes entweder eine Stell
e finden, die ihrer Ausbildung, ihren Qualifikationen und Erfahrungen entspricht,
oder dass sie das Ausbildungsniveau, die Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen einer Lehre, eines Praktikums
oder einer Fortbildung erwerben können, die im Hinblick auf eine künftige Anst
...[+++]ellung erforderlich sind.