In der Erwägung, dass die Alternative jedoch zeitweilige Be
lästigungen für das Dorf Saint-Aubin während der Periode
des Abraums und der Bildung des Schutzwalls, der später für die Wiederverwendung zu landwirtschaftlichen Zwecken nordöstlich des Abbaugeländes bestimmt ist, verur
sachen würde; dass diese Belästigungen also zeitlich begrenzt sind; dass sie durch Bedingungen, mit welcher die Genehmigung verknüpft wäre, ausgeglichen we
...[+++]rden können;