W
enn Verdächtige oder Beschuldigte aufgefordert werden, Erklärungen abzugeben
oder Fragen zu beantworten, ist es den zuständigen Behör
den aufgrund dieser Rechte untersagt, die Verdächtigen
oder Beschuldigten in welcher Weise auch immer zu nötigen
oder zu zwingen, Beweise beizubringen, Unterlagen vorzulegen
oder Aussagen zu machen, die dazu führen könnten, dass sie sich
...[+++]selbst belasten.