Der königliche Erlass vom 18. Januar 1965 über d
ie Finanzierung von Programmen der kollektiven wissenschaftlichen Grundlagenforschung hat für die Minister, die Zust
ändigkeiten auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Grundlagenforschung besitzen, die Möglichkeit geschaffen, mit Hilfe von Fonds, die innerhalb des Nationalen Fonds für wissenschaftliche Forschung einzurichten sind, eine finanzielle Unterstützung zu gewähren zugunsten von Programmen der kollektiven wissenschaftlichen Forschung, die auf die Initiative von Forschern zurückzuf
...[+++]ühren sind.