Der königliche Erlass vom 18. Januar 1965 über d
ie Finanzierung von Programmen der kollektiven wissenschaftlichen Grundlagenforschung hat für die Minister, die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Grundlagenforschung besitzen, die Möglichkeit geschaffen, mit Hilfe von Fonds
, die innerhalb des Nationalen Fonds für wissenschaftliche Forschung einzurichten sind, eine finanzielle Unterstützung zu gewähren zugunsten von Programmen der kollektiven wissenschaftlichen Forschung, die auf die Initiative von Forschern zurückzuf
...[+++]ühren sind.