in Anhang III Nummer 3.1.C.4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 , sofern es sich um g
enetisch veränderte Pflanzen zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel, um Lebens- oder Futtermittel, die genetisch veränderte Pflanzen enthalten oder aus solchen bestehen und um Lebensmittel, die aus genetisch veränderten P
flanzen hergestellt sind oder Zutaten enthalten, die aus solchen hergestellt
sind, sowie Futtermittel, die aus genetisch veränderten Pflanzen hergestellt
sind ...[+++], handelt.