In der Erwägung in der Tat,
dass, wenn es auch hier darum geht, die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen, dieser Abschnitt des Gebiets nicht darauf abzielt, verschiedene Gebäude und Anlagen aufzunehmen, wie dies z.B. der Fall für ein gemis
chtes Gewerbegebiet oder ein Industriegebiet ist, es sei denn eventuell nur vorübergehend, da dieser Gebietsabschnitt nach
der Bewirtschaftung seine gegenwärtige landwirtschaftli
che Zweckb ...[+++]estimmung wiedererlangen soll;