C. in der Erwägung, dass schon seit einiger Zeit in Venezuela gewalttätige und unkontrollierte bewaffnete Gruppen („colectivos“), die auf der Seite der Regierung stehen, ihr Unwesen treiben, ohne strafrechtlich belangt zu werden; in der Erwägung, dass die Opposition diesen Gr
uppen vorwirft, sie hätten während der friedlichen Demonstrationen zu Gewalt aufgewiegelt, was z
u Toten und einigen Verletzten geführt habe; in der Erwägung, dass die venezolanische Regierung diese Vorkommnisse no
ch nicht aufgeklärt ...[+++]oder vollständig untersucht hat;