56. stellt sich nach wie vor beunruhigt die Frage, ob jene Mitgliedstaaten der Europäischen Union, di
e sich weigern, das oben genannte Internation
ale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen, sich überhaupt zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet fühlen; begrüßt, dass Argentinien dieses Übereinkommens im Mai 2008 ratifiziert hat, und fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die dies noch nicht getan haben, auf, das Übereinkommen umgehend zu unterzeichnen und zu ratifizieren ;
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