der genannten Richtlinie beinhaltet vorläufige Maßnahmen für den Handel mit Samen von männlichen Rindern, die serologisch positiv gegen den Erreger der infektiösen Rhinotracheitis des Rindes (IBR) reagiert haben. Diese Anforderungen sollten auf der Grundlage eines Berichts der Kommission überarbeite
t werden. In diesem nunmehr vorliegenden Bericht wird gefordert, männliche Rinder, die serologisch positiv reagiert haben, und männliche Rinder, deren Status vor der Impfung in der Besamungsstation unbekannt ist, bis 1998 stufenweise als Samenspender auszusondern, sowie Impfungen in den Stationen künftig zuzulassen. Der genannte Artikel 4 ist
...[+++]daher entsprechend zu ändern.