Durc
h Anordnung vom 18. November 1998 hat der Hof die Rechtssache für verhandlungsreif erklärt und den Sitzungstermin auf den 16. Dezember
1998 anberaumt, nachdem die Parteien aufgefordert wurden, sich auf der Sitzung zu der Frage zu äussern, ob in Anbetracht des Artikels 2 des Gesetzes vom 19. Mai
1998, durch den Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 1991 aufgehoben wurde (Belgisches Staatsblatt vom 28. Juli
1998, zweite Ausgabe S. 24.355), die präjudizielle Frage nicht gegenstandslos geworden
...[+++]ist.