8. hebt unter Verweis auf die Bedeutung der Richtlinie erneut
hervor, wie absolut notwendig es ist, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie umfassend und einheitlich anwenden und ordnungsgemäß umsetzen, damit die rechtlichen und operativen Unsicherheiten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen beseitigt werden; weist mit Besorgnis darauf hin,
dass die Kommission zwischen 2011 und 2012 gegenüber verschiedenen Mitgliedstaaten aufgrund der falschen Umsetzung der Richtlinie auf das Konsultationsverfahren gemäß „EU Pilot“ hätte zurückg
...[+++]reifen müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere mit ausreichenden Ressourcen, zu unterstützen; hält es für entscheidend, dass die Zusammenarbeit zwischen den für die Umsetzung der Richtlinie zuständigen nationalen Behörden verbessert wird und ein strukturierter Dialog zwischen den mit der Durchsetzung betrauten öffentlichen Stellen und anderen interessierten Akteuren, insbesondere Verbraucherverbänden, eingerichtet wird;