2. nimmt Kenntnis von der Feststellung des Europäischen Rechnungshofs, dass die Dekonzentration eine zügigere Bereitstellung der Hilfe, Verbesserungen bei der Qualität der Hilfe und bei der Finanzverwaltung bewirkt hat; weist jedoch darauf hin, dass das Bewertungssy
stem der Kommission noch Mängel aufweist; fordert die Kommi
ssion auf, sich mit größerem Nachdruck um die Behebung dieser Mängel zu bemühen, und empfiehlt, dass der Hof bei einer Reihe von Delegationen weiterhin jährliche Kontrollen vornehmen soll, um
...[+++]festzustellen, ob diese Verbesserungen fortgeführt werden;