In der Erwägung, dass keine der Betriebsgesellschaften
des Standorts heute noch existiert, dass es außerdem angesichts des historischen Charakters und der Mischung der am Standort vorhandenen Verschmutzungen unmöglich ist, der einen oder anderen der Gesellschaften, die am Standort aufeinanderfolgten, eine bestimmte Verschmutzung oder einen bedeutenden Teil der Verschmutzung zuzuschreiben; dass der Verursacher oder der mutmaßliche Verursacher der Verschmuztung nicht mehr
existiert, nicht mehr zahlungsfähig ist oder nicht ausfindig gem
...[+++]acht werden kann;