BILLIGT die Leitlinien für "Eurofisc", NIMMT KENNTNIS von der Absicht der Kommission, im Herbst 2008 einen
Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 vom Oktober 2003 vorzulegen, und ERSUCHT sie, in diesen Vorschlag Bestimmungen aufzunehmen, die eine rasche Einrichtung von Eurofisc gemäß den vorliegenden Leitlinien ermöglichen, wobei die in der Verordnung vorgesehenen Instrumente zur Verwaltungszusamme
narbeit respektiert werden; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission bereit ist, der Fr
age nachzu ...[+++]gehen, ob einige Mitgliedstaaten Eurofisc möglicherweise weitere Aufgaben übertragen würden".