8. stellt fest, dass bei der Ex-Ante-Kontrolle der von den Mitgliedern des Gemeinsamen Unternehmens durchgeführten Tätigkeiten ein Fall festgestellt wurde, in dem ein und derselbe Mitarbeiter die Validierung der Mittelbindung sowohl in der Funktion des Überprüfungsbeauftragten als auch in der des Anweisungsbefugten vorgenommen hat, was im Widerspruch zu den Bestimmungen der Finanzordnung und des Verfahrenshandbuchs des Gemeinsamen Unternehmens steht; stellt des Weiteren fest, dass unter den vorstehend beschriebenen Bedingungen auch eine Zahlung geleistet wurde; nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen das Finanzbackup-Syst
em durch Einführung neuer Akteure ...[+++], die die Tätigkeit des Finanzprüfers und des Anweisungsbefugten ausüben sollen, aktualisiert hat und dass die Funktionen Initiierung und Überprüfung/Anweisung voneinander getrennt sind; nimmt außerdem Kenntnis von einem bei der Ex-Ante-Kontrolle zutage getretenen weiteren Fall, in dem der Bericht über die technisc
he Bewertung im GMT nicht verfügbar war;