Beschließt der Rat, für eine neue ps
ychoaktive Substanz Kontrollmaßnahmen einzuführen, bemühen sich die EU-Länder, die erforderlichen Maßnahmen
zu treffen, um den neuen psychotropen Stoff Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen zu unterwerfen, die in ihren Rechtsvorschriften vorgesehen sind, mit denen sie ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe und dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nat
ionen von 1961 über Suchtstoffe ...[+++] nachkommen.