(2) Wurde die neue psychoaktive Substanz im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen einer Bewertung unterzogen, dabei aber nic
ht die Aufnahme der neuen psycho
aktiven Substanz in einen der Anhänge des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nat
ionen von 1961 über Suchtstoffe oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe beschlossen, so erfolgt eine Risikobewertung nur, wenn wesentliche neue Informationen vorliegen, die im Rahmen dieses Besc
...[+++]hlusses von Belang sind.