In gewisser Weise wurde einheitlich die
Meinung vertreten, dass es für eine Beurteilung der Frage, ob weitere Änderungen in den Anhängen I und II
erforderlich sind, noch viel zu früh sei und die Beziehungen zwischen d
en Anhängen und die Modalitäten der EU-weiten Anwend
ung des Systems noch wesentlich grün
dlicher untersucht ...[+++] werden müssten.