(b) Auch w
enn Programme diese spezielle Maßnahme nicht enthalten, lassen sich forstbezogene Aktivitäten durch andere
Maßnahmen fördern, und zwar: Schulung von Waldbesitzern (
Maßnahme 11), Einrichtung oder Ausbau von Forstbaumschulen (
Maßnahme 1), Forststraßen oder -wege (
Maßnahme 12) und Verarbeitung und Vermarktung von Forsterzeugnissen, die auf Holz bas
ieren, aber an sich kein Nutzholz sind, wie z. B. Weidwerk, Brennholz und Waldbeeren (
Maßnahme ...[+++] 5).