In Anbetracht der Vielfalt der Schutzmaßnahmen, die gem
äß den Gesetzen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Dauer der Schutzmaßnahmen verfügbar sind, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Verordnung in der Regel in dringenden Fällen angewandt werden sollte, sollte die Wirkung der Anerkennung im Rahme
n dieser Verordnung jedoch ausnahmsweise auf einen Zeitraum von zwölf Monaten ab der Ausstellung der Bescheinigung beschränkt sein, unabhängig davon, ob die Schutzmaßnahme selbst (sei sie nun vorläufig, befristet oder unbe
...[+++]fristet) eine längere Gültigkeitsdauer hat.