10. fordert die Mitgliedstaaten, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben, auf, ihre nationalen Zielvorgaben für die soziale Integration und die Bekämpfung der Armut festzulegen und sich des wachsenden Problems der Menschen anzunehmen, die trotz einer Beschäftigung arm sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, dabei gleichzeitig zu gewährleisten,
dass sowohl die vom Europäischen Rat vereinbarte ehrgeizige Zielvorgabe verwirklicht wird als auch die Interaktion zwischen den Zielvorgaben – insbesondere bei Beschäftigung, Bildung, Ausb
...[+++]ildung, sozialer Integration und Armut – gebührend berücksichtigt wird;