8. ist wie die Kommission der Ansicht, dass es, um offenkundige Ungleichheiten zu beseitigen, die "endemischen", "strukturellen" oder "kulturellen" Charakter haben, und damit ein stark gestörtes Gleichgewicht wieder herzustellen, in einig
en Fällen notwendig sein kann, zeitweilig von einem auf die Einzelperson bezogenen Gleichheitsverständnis abzukommen, zugunsten einer "Verteilungsgleichheit", die auf eine Personengruppe bezogen ist, indem so
genannte "positive" Maßnahmen ergriffen werden; ...[+++]