fordert den Rat auf, die nötigen Bestimmungen
anzunehmen, um eine Liste der zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 des Europol-Übereinkommens zu erstellen (d.h. alle in den Mitgliedstaaten bestehenden öffentlichen Stellen, die gemäß nationalem Recht für die Verhütung und Bekämpfung von Straftaten zuständi
g sind); die Liste sollte die Befugnisse dieser Behören umfassen, öffentlich
zugänglich sein und regelmäßig aktualisiert werden ...[+++];