Gemäß den vom Rat (Wettbewerbsfähigkeit) am 7. Jun
i 2005 angenommenen Leitlinien zur Vorbereitung des künftigen Europäischen Raumfahrtprogramms wird die Euro
päische Union dafür zuständig sein, die Verfügbarkeit und Kontinuität der operativen Dienste, die ihre politischen Maßnahmen flankieren, zu gewährleisten, und sie wird zur Entwicklung, zum Aufbau und zum Betrieb der entsprechenden spezifischen europäischen Raumfahrtinfrastruktur beitragen, wobei sie sich auf Raumfahrtanwendungen konzentrieren wird, die zur Um
...[+++]setzung ihrer Politik beitragen.