Im Bemühen um Lösungen, die den Zugang der ärmsten Länder zu Arzneimit
teln und Behandlung gewährleisten können sowie in Anbetracht der Tatsache, dass nicht alle Entwicklungsländer nach Erteilung der erforderlichen Lizenz in der Lage sind, die betreffenden Arzneimittel herzustel
len, ist es für ein Land möglich, ein Arzneimittel, wenn auch für einen begrenzten Zeitraum, aus dem Land einzuführen, das ihm die günstigsten wirtschaftlichen Bedingungen bietet, ohne dafür der Zustimmung des Patentinhabers zu bedürfen, wie
...[+++] dies in Artikel 6 der Trips-Übereinkommen vorgesehen ist.