(2) Die Vertragsparteien fordern die zuständig
en Stellen in ihrem Gebiet auf, Empfehlungen über die gegenseitige Anerkennung auszusprechen, damit die Dienstleis
tungserbringer ganz oder teilweise die
Kriterien erfuellen können, die von den Vertragsparteien für die Genehmigung, Zulassung, Akkreditierung, Geschäftstätigkeit und Zertifizierung von Dienstleistungserbringern und insbesondere von freiberuflich
en Dienstl ...[+++]eistungen angewandt werden.