H. in der Erwägung, dass die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen ein uneingeschränktes gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedstaaten in ihre Fähigkeit erfordert, die Begleitmaßnahmen, die diese Abschaffung erlauben, in vollem Umfang umzusetzen; in der Erwägung, dass die Sicherheit des Schengen-Raums von der Strenge und Leistungsfähigkeit abhängt, die jeder Mi
tgliedstaat bei den Kontrollen an seinen Außengrenzen unter Beweis stellt, sowie von der Qualität und dem Tempo, mit denen der Informationsaustausch über das SIS erfolgt; in der Erwägung, dass das ungenügende Funktionieren eines dieser Bestandteile ein Risiko für die Sich
...[+++]erheit der EU insgesamt darstellt,